Das Kredit-ABC, Teil 2

Monatsrate:

Der Kredit wird in aller Regel in Monaten zurückbezahlt. Als Rate versteht man denjenigen Geldbetrag, den der Kreditnehmer monatlich an den Kreditgeber zurückzuzahlen hat. Die Höhe der Monatsrate kommt durch einen Zins- und Tilgungsanteil zustande. Bleibt die Monatsrate während der gesamten Kreditlaufzeit gleich, spricht man auch von Annuität (siehe Teil 1).

Preisangabenverordnung (PangV):

Diese Verordnung schreibt den Kreditinstituten vor, alle maßgeblichen Kostenfaktoren bei sämtlichen Krediten anzugeben, so dass der Kunde einen Preisvergleich durchführen und ein günstiger Kredit ausfindig gemacht werden kann.

Schufa:

Die Abkürzung „Schufa“ steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dieser Dienstleister sammelt alle Informationen zu Kreditnehmern und kreditbezogenen Geschäften. Die Chancen stehen also für einen Kredit günstig, wenn man noch keinen negativen Eintrag bei der Schufa hat.

Tilgung:

Unter Tilgung versteht man die Rückzahlung eines Kredits durch den Kreditnehmer. Der Restbetrag des abzuzahlenden Kredits verringert sich durch jede Rate, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
Umschuldung:
Ein Kredit wird durch einen neuen Kredit abgelöst, wenn dadurch auf günstigere Kreditzinsen umgestiegen werden kann.

Variabler Zins:

Von einem variablen Zins ist die Rede, wenn der Zinssatz eines Kredits flexibel ist. Kreditinstitute können dabei Zinsen an die sich ändernden Marktbedingungen anpassen und den Zinssatz jederzeit verändern.
Zinsfestschreibung:
Es kann für einen festgelegten Zeitraum ein Festzins für einen Kredit vereinbart werden. Im Falle dessen spricht man von einer Zinsbindungsfrist, die entweder für die komplette Laufzeit des Kredits gelten kann oder nur für eine bestimmte Dauer.