Das Kredit-ABC, Teil 1
Es gibt die verschiedensten Formen von Krediten, wobei sich alle in ihrer eigentlichen Funktion gleich sind: man leiht sich Geld und zahlt es danach samt Gebühren und Zinsen an den Leihgeber zurück. In den meisten Fällen oder wenn es sich um große Geldbeträge handelt, ist der Leihgeber eine Bank und der Kreditnehmer eine Privatperson oder aber ein Unternehmen. Kredite können für allerlei Zwecke vergeben werden, wie zum Beispiel für den Autokauf oder den Erwerb einer Immobilie.
Oftmals unterscheiden sich die Konditionen der jeweiligen Anbieter sehr stark, so dass sich auf jeden Fall ein Vergleich lohnt. Um die wichtigsten Fachwörter parat zu haben, stellen wir die wichtigsten Begriffe mit Definitionen vor:
Annuität:
Die regelmäßige und gleich bleibende Zahlung für einen Kredit wird als „Annuität“ bezeichnet. Sie setzt sich aus einem monatlichen Tilgungsanteil und dem Zinsanteil zusammen. Die Annuität bleibt während des gesamten Tilgungszeitraums unverändert, so dass der Tilgungsanteil langsam ansteigt, während sich der Zinssatz ständig reduziert.
Bonität:
Darunter versteht man die Kreditfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit einer Person. Je nach Einschätzung der Bonität des jeweiligen potenziellen Kreditnehmers, entscheidet der Kreditgeber über die Vergabe oder die Verweigerung des Kredits.
Dispositionskredit:
Dispositionskredite sind kurzfristige Kredite, die in Form einer Kontoüberziehung gewährt werden. Dazu ist kein besonderer Vertragsabschluss notwendig. Je nach Bank besteht die Höhe des Dispositionskredits meist in der dreifachen Höhe des regelmäßigen monatlichen Einkommens. Der Dispo wird so automatisch auf dem Korrentkonto gewährt und kann bis zur festgelegten Höchstgrenze willkürlich in Anspruch genommen und jederzeit zurückgezahlt werden.
Effektivzins:
Neben den Zinsen für einen Kredit werden im so genannten Effektivzins die Bearbeitungsgebühren und andere Faktoren festgelegt. Um beispielsweise einen Autokredit Vergleich durchführen zu können, muss der Kreditgeber deswegen durch Angabe dieser realen Kosten für einen Kredit den Vergleich mit anderen Angeboten gewähren und öffentlich bekanntgeben. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt als Jahreswert in Prozent („effektiver Jahreszins“).
Festzins:
Festzinsen sind für einen bestimmten Zeitraum im Vorfeld vertraglich festgelegt. Die Zinsen sind deshalb „fest“ vereinbart, damit sie während der Laufzeit nicht verändert werden können. Dadurch soll der Kreditnehmer langfristig finanziell planen können, ohne dass sich der Zinssatz durch unvorhergesehene Änderungen auf dem Finanzmarkt zum Nachteil des Kreditnehmers auswirken könnte.
Inanspruchnahme:
Sobald der Kreditnehmer der vom Kredit, der ihm zur Verfügung gestellt wurde, Gebrauch macht, spricht man von „Inanspruchnahme“.
Konditionen:
Zu den Bedingungen, zu denen ein Kredit vergeben wird, zählen der Nominal- wie Effektivzins, die Ratenhöhe, die Laufzeit der Tilgung, der Zeitpunkt der Auszahlung sowie die Bearbeitungsgebühren.
Laufzeit:
Als Laufzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den ein Kredit vergeben wird, und wird in der Regel in Monaten angegeben.