Wen betrifft eigentlich das Sparpaket?
Die Bundesrepublik ist hoch verschuldet und muss, will sie die im Grundgesetz verankerten Vorgaben der Schuldenbremse einhalten, kräftig sparen. Das Sparpaket, das Schwarz-Gelb zu diesem Zweck geschnürt hat, trifft manche Bevölkerungsgruppen sehr viel härter als andere.
Rund 80 Milliarden Euro will die Bundesregierung bis zum Jahr 2014 einsparen. Kürzen will sie dafür vor allem im Sozialetat von Ministerin von der Leyen.
So soll das Elterngeld für höhere Einkommen wegfallen. Bezieher von Arbeitslosengeld trifft es gleich mehrfach: Harz IV-Empfänger bekommen ebenfalls kein Elterngeld mehr. Und sie müssen künftig auch auf Zuschüsse für die Rentenversicherung und für Heizkosten verzichten. Pflichtleistungen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen sollen bald im Ermessen des Amtes liegen.
Weniger Geld ausgeben will Schwarz-Gelb auch für die Bundesverwaltung und die Bundeswehr – deshalb sollen hier Stellenkürzungen folgen. Besonders betroffen ist die Bundesagentur für Arbeit (BA): Sie soll 2011 auf 1,5 Millionen und 2,5 Millionen in ihrem Etat verzichten.
Aber auch die Industrie soll belastet werden: Besonders energieintensive Unternehmen dürfen nicht mehr mit Begünstigungen bei der Ökosteuer rechnen. Für die Atomindustrie gibt es eine neue Steuer, bei den bisherigen Abgaben von 2,3 Milliarden jährlich wird es nicht bleiben.
Die Opposition kritisiert die Maßnahmen als nicht ausgewogen. So bemängelte Frank-Walter Steinmeier (SPD), dass die Verursacher der Krise verschont blieben, während Bedürftige “rasiert” würden. Vertreter von Linken, Grünen und Den Gewerkschaften äußerten sich in ähnlicher Weise.
Aber auch aus den eigenen Reihen kommt Kritik: Bundestagspräsident Lammert (CDU) äußerte Bedenken, weil Spitzenverdiener zu wenig belastet würden. Und auch der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk, äußerte, dass wohl Nachbesserungen hinsichtlich des Spitzensteuersatzes nötig seien.