Kredit von Maxxkredit

Effektivzinsberechnung einfach erklärt

Bei jedem Kreditvertrag ist der Kreditgeber dazu verpflichtet, neben dem Nominalzins auch den effektiven Jahreszins anzugeben, dieser fällt gewöhnlich etwas höher aus, als der Nominalzins. Wie kommt es zu dieser Differenz?
Die meisten Kreditinstitute verzinsen ihre Darlehen nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich. So reduziert sich der Tilgungsbetrag um den jeweiligen Zinsbetrag für den entsprechenden Zeitraum, was am Ende eines Jahres dafür sorgt, dass insgesamt weniger Geld zur Tilgung des Darlehens beigetragen hat, als man anhand des Nominalzins hätte annehmen können. Effektiv wurde also am Ende des Jahres ein höherer Zinsbetrag bezahlt, dies ist der Effektivzins oder auch effektive Jahreszins. Zum besseren Verständnis hier mal ein Beispiel zur Effektivzinsberechnung von der Verbraucherzentrale Bremen:
Für einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro wird ein Nominalzins von 5 Prozent veranschlagt und eine halbjährliche Ratenzahlung von 3.000 Euro vereinbart. Im ersten Fall rechnet der Kreditgeber die Zinsen halbjährlich ab, im zweiten Fall jährlich. An den Ergebnissen wird der Unterschied zwischen Nominalzins- und Effektivzinsberechnung deutlich.

Fall 1:
Nach den ersten 6 Monaten zahlt der Kreditnehmer die vereinbarte Rate von 3.000 Euro, zu diesem Zeitpunkt verlangt das Kreditinstitut die erste Zinszahlung in Höhe von 2.500 Euro. Es bleiben also noch 500 Euro zur Tilgung des Kredits übrig. Der ursprüngliche Kreditbetrag beträgt hiernach also nur noch 99.500 Euro. Am Ende des Jahres beträgt der hierfür fällige Zinsbetrag noch 2.487,50 Euro. 512,50 Euro der zweiten Ratenzahlung von 3.000 können nun getilgt werden, wodurch vom Ursprungsbetrag noch 98.987,50 Euro übrig sind. Auf das ganze Jahr bezogen ergibt sich daraus ein Zinssatz von 5,06 Prozent.

Im zweiten Fall entspricht auf Grund der jährlichen Verzinsung der Nominalzins dem effektiven Jahreszins. Auf die jeweiligen Beträge hat das folgenden Einfluss:
Die erste Ratenzahlung wird vollständig als Tilgung auf den Kreditbetrag angerechnet, von dem daher nur noch 97.000 Euro im zweiten Halbjahr übrig sind. Am Ende des Jahres werden also 100.000 Euro für 6 Monate und 97.000 Euro für 6 Monate verzinst, was 2.500 Euro und 2.425 Euro entspricht. An gezahlten Zinsbeträgen stehen also im ersten Fall 2.987,50 Euro 2.925 Euro im zweiten Fall gegenüber. In Fall 1 wurden außerdem 1.012,50 Euro getilgt, in Fall 2 dagegen 1.075 Euro (durch die beiden Ratenzahlungen sind ja insgesamt 6.000 Euro an den Kreditgeber gezahlt worden).
Betrachtet man diese Differenz auf die Gesamtlaufzeit des Kredits, summiert sich das auf 4.700 Euro.
Beim angegebenen Beispiel ist allerdings anzumerken, dass nur mit der Kreditsumme gerechnet wurde, gewöhnlich bei Krediten auftauchende Nebenkosten allerdings außer Acht gelassen wurden. Diese erhöhen den Effektivzins noch weiter.

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